DIN Norm Infoseite zum Verbandskasten 13169 (Erste Hilfe)
DIN 13169: Verbandkasten, groß
Was regelt die DIN13169 ?
Was regelt die DIN-Norm 13169 genau?
Die DIN 13169 regelt den Inhalt und die Anzahl der Verbandkästen, welche in einem Betrieb vorhanden sein müssen.
Diese DIN-Norm 13169 gilt für den so genannten großen Verbandkasten, welcher für den gewerblichen Betrieb – wie etwa Büros, Verwaltungsbetriebe oder Handel – vorhanden sein muss.
Selbige DIN13169 gilt auch für die Baustelle, Schule, Kindertagesstätte und weitere Bereiche, wo sie vorgeschriebene Pflicht ist.
Die in 1996 zuletzt bearbeitete Norm wird durch die neue DIN 13169 aus dem Jahr 2009 ersetzt. Sie ist aktuell gültig.
Weiterführende, detaillierte Infos zur DIN-Norm 13169 können Sie hier kostenlos herunterladen:
Unterschied: DIN 13169 und 13157
Unterschied zwischen DIN 13157 und DIN 13169
Grob gesehen: Der Inhalt von DIN 13169 ist die doppelte Portion der Inhalte von DIN 13157. Gültig hierbei ist wie bei DIN13157 die aktuellste Norm von 2009, die die Art, Menge und Form der Inhalte sowie die Anzahl der in Betrieben benötigten Verbandkästen regelt. Hierbei gilt die Faustformel:
- Ein Verbandkasten DIN 13169 ersetzt zwei Verbandkästen DIN 13157
Beispiel:
Bei einer Baustelle mit bis zu 10 Mitarbeitern muss ein DIN 13157 vorhanden sein. Ab dem elften (bis zum 50.) Mitarbeiter ist DIN 13169 vorgeschrieben, die aber praktisch auch durch zwei DIN 13157 ersetzt werden kann.
Wie viele Verbandkästen?
Wie viele Verbandkästen sind gesetzliche Pflicht?
Die DIN13169 regelt auch die Anzahl der benötigten Verbandmaterialien und Verbandkästen in Ihrem Betrieb. Aus der Staffelung geht hervor, welche Erste-Hilfe-Ausstattung für Ihr Unternehmen rechtlich vorgeschrieben ist.
In gewerblichen bzw. industriellen Betrieben gibt es strenge gesetzliche Regelungen zum Erste-Hilfe-Material sowie klar definierte, genormte Angaben zur Füllmenge, Inhalte in Art und Menge
Es wird unterschieden zwischen zwei Arten von Verbandkästen: Kleiner Verbandkasten (DIN 13157) und großer Verbandkasten (DIN 13169).
Ebenso werden Betriebe in drei Gruppen unterteilt: Verwaltung und Handel, Herstellung und Verarbeitung sowie Baustelle und baustellenähnliche Einrichtungen. Die genaue Anzahl und Staffelung können Sie aus der folgenden Seite entnehmen:
Eine ausführliche Auflistung aller Branchen mit Infos zur Anzahl der benötigten Verbandmaterialien können Sie hier gratis downloaden:
Was muss drin sein?
Welche Inhalte sind bei DIN13169 vorgeschrieben?
In der DIN 13169 sind die Inhalte und Mengen genau vorgeschrieben, welche im Verbandkasten bzw. Verbandbehältnis beinhaltet sein müssen:
Die Inhalte bestehen u.a. aus
- Heftpflaster, Wundpflaster, Fingerverbände, Fingerkuppenverband, Pflasterstrips, Verbandpflaster
- Verbandtuch, Augenkompresse, Wundkompressen, Fixierbinden, Sofort-Kältekompresse
- Dreiecktücher, Rettungsdecke, Mundschutzdecke, Mundschutztücher
- Einmalhandschuhe, Erste-Hilfe-Schere, Folienbeutel und eine Anleitung zur Ersten Hilfe.
Eine detaillierte Übersicht mit allen weiterführenden Angaben, Maße und Mengen finden Sie in der Ratgeber-Checkliste DIN 13169 (PDF), welche Sie kostenlos als PDF herunterladen können.
Für welche Branchen?
Für welche Branchen ist die DIN13169 maßgebend?
Die DIN 13169 ist nicht an spezielle Branchen gebunden, sondern unterscheidet in drei verschiedene Arten von Betrieben:
- Verwaltungs- und Handelsbetriebe
- Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe
- Baustellen u. baustellenähnl. Betriebe
Menge, Art und Inhalt der Verbandkästen richten sich maßgeblich danach, in welchen der drei Bereiche der Betrieb zuzuordnen ist und nach Anzahl der Personen vor Ort. Zwei kleine Verbandkästen (DIN13157) ersetzen einen großen Verbandkasten (DIN13169).
Zudem sind gemäß Arbeitsstätten-Richtlinien weitere Zusätze zu beachten. So ist etwa bei Tätigkeiten im Außendienst bei Einsatzfahrzeugen oder Werkstättenwagen der übliche Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164 mitzuführen und kann als kleiner Verbandkasten verwendet werden.
Je nach Beurteilung der Gefährdung im jeweiligen Betrieb können zudem medizinische Geräte oder weitere Hilfsmittel notwendig sein, wie bspw. Beatmungsmaske, Sauerstoffmaske, Sauerstoffflasche, Defibrillator oder neutralisierende Stoffe bzw. Gegenmittel im Falle von Vergiftungen.
Bezugsmöglichkeiten
Wo erhalte ich den Verbandkasten nach DIN13169?
Den Verbandkasten mit Inhalt nach DIN 13169 können Sie sowohl in Apotheken, als auch in ausgewählten Warenhäusern erwerben.
Auch online kann dieser bestellt werden. Es wird empfohlen darauf zu achten, dass die entsprechende DIN Norm vermerkt ist und die Produkte idealerweise aus Deutschland stammen, da hier zumeist qualitative Unterschiede feststellbar sind.
Einen allen Regelungen der DIN13169 entsprechenden Verbandkasten können Sie günstig z.B. im Shop des Unternehmens Christiansen Medizintechnik erwerben, welches als Vorreiter der Branche gilt und seit 1932 zahlreiche deutsche Apotheken und Warenhäuser beliefert.
Dieser ist zum Einsatz in gewerblichen Betrieben, auf Baustellen, in Schulen und Kindertagesstätten geeignet und erfüllt alle Voraussetzungen. Der Inhalt und das Behältnis entsprechen der DIN Norm 13169 und decken alle Punkte der entsprechenden Arbeitsstätten-Richtlinien ab. Bitte achten Sie hierbei darauf, dass die Verbandkästen auch in gesetzlich vorgeschriebener Anzahl vorhanden sind.
Weitere DIN Normen
Relevante DIN Normen für Verbandkästen
Weitere für die Erste Hilfe relevante DIN Normen des Deutschen Instituts für Normung (DIN):
- DIN 13157 ✓
Normaler bzw. “kleiner Verbandkasten” mit DIN Füllsortiment
65-teilig, “Büro-Verbandkasten”, für Gewerbe, Baustelle u. Schule / Kita - DIN 13164 ✓
Kfz-Verbandkasten zum Mitführen im Fahrzeug - DIN 13167: Verbandkasten für Krafträder (keine Pflicht)
- DIN 14142 ✓ Verbandskasten für die Feuerwehr (132-teilig)
- DIN 14143 ✓ Sanitätsverbandkasten
beinhaltet Geräte zur Schockbekämpfung, Aussaugen der Luftwege u. längergehende Beatmung für geschultes Sanitätspersonal für Löschgruppenfahrzeuge u. Rüstwagen. Norm inzwischen zurückgezogen, Zugriff auf andere DIN gängige Praxis. - DIN 13160: Sanitätstaschen gem. BBK für den Einsatz im Katastrophenschutz (KatS). Wurde mittlerweile ersatzlos zurückgezogen, die Ausstattungsliste des BBK wird jedoch weiterhin genutzt.
Kindergärten & Schulen:
Kindergärten und Schulen sind verpflichtet, bei Wanderungen, Studienfahrten, Sportveranstaltungen außerhalb der Sporthalle und sonstige Ausflüge bzw. Schullandheime eine geeignete Erste-Hilfe-Ausstattung mitzuführen.
Da hierfür keine gesonderte Norm vorgeschrieben ist wird die Sanitätsumhängetasche (DIN13160) als Möglichkeit empfohlen. Da dessen Inhalt für Ersthelfer nicht ausgelegt ist gibt es neuere Publikationen mit abweichenden Empfehlungen
Erste Hilfe: Weitere Infos
Ergänzende “Erste Hilfe” Infos
Weitere relevante Infos zum Erste Hilfe Equipment:
Haltbarkeit von Verbandmaterial
Die Haltbarkeit von Verbandmaterial beträgt meist je nach Hersteller zwischen 5 und 20 Jahren. Diese sollte regelmäßig überprüft werden und bei Ablaufen sollten die entsprechenden Bestandteile ausgetauscht werden. Hierfür muss nicht der gesamte Verbandskasten ersetzt werden. Es genügt, die jeweils abgelaufenen Inhalte zu ersetzen. Diese können auch separat und kostengünstig als Nachfüllset oder einzeln online, in Apotheken oder gut sortierten Warenhäusern erworben werden. Es wird empfohlen, auf Produkte deutscher Hersteller mit entsprechender Normierung (DIN) zuzugreifen.
Veranstaltungen & Events
Offiziell zwar nicht vorgeschrieben, beauftragen viele Veranstalter dennoch eine Sanitätsorganisation im jeweiligen Landkreis zur Betreuung des Events und zur Sicherheit der Gäste. Je nach Größe beurteilen die Fachleute, wie viele Sanitäter anwesend sein müssen und z.B. ob ein Notarzt oder Rettungswagen bereitgestellt werden soll. Die Kosten hierfür trägt der Veranstalter. Veranstalter kann sowohl eine Eventagentur sein als auch ein Zusammenschluss von privaten Personen, wie es etwa bei einem schulischen Abiball/Abschlussball oder einer Hochzeit der Fall ist. Die Sanitäter selbst arbeiten hier meist ehrenamtlich. Die Beauftragung einer Sanitäterorganisation entbindet nicht von gesetzlichen Vorgaben zum Vorhandensein eines Verbandkastens.
Erste Hilfe im Überblick:
Ausführliche, detailierte und wegweisende Infos für den Erste-Hilfe-Fall zu Hause, in der Firma, in der Schule oder während der Freizeit finden Sie auf der folgenden Seite des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). Dort finden Sie klare Anweisungen zum Verhalten und Erste-Hilfe-Maßnahmen in Notfallsituationen, bei Unfällen und akuten Erkrankungen:
- Erste-Hilfe: Tipps & Maßnahmen (DRK)
Deutsches Rotes Kreuz, externer Link
Wie viele Verbandkästen sind Pflicht?
Quelle: Pflastershop24.de (“Wie viele Verbandkästen sind Pflicht?“, Stand: 10/2019)
Bezugsquellen & Produkte
Die nachfolgenden Produkte entsprechen den jeweiligen DIN Normen und erfüllen die gesetzliche Pflicht.

Inhalte nach 13169

Inhalte nach 13169

für Kraftfahrzeuge, Inhalt nach DIN 13164

Inhalte nach DIN13169

Erste Hilfe für Büro, Schule, Kita

für Büro, Schule, Baustelle uvm.

als praktische Tasche

für Kindertagesstätten (Kita)