Wie viele Verbandkästen sind gesetzliche Pflicht?
Die DIN13169 regelt auch die Anzahl der benötigten Verbandmaterialien und Verbandkästen in Ihrem Betrieb. Aus der Staffelung geht hervor, welche Erste-Hilfe-Ausstattung für Ihr Unternehmen rechtlich vorgeschrieben ist.
In gewerblichen bzw. industriellen Betrieben gibt es strenge gesetzliche Regelungen zum Erste-Hilfe-Material sowie klar definierte, genormte Angaben zur Füllmenge, Inhalte in Art und Menge
Es wird unterschieden zwischen zwei Arten von Verbandkästen: Kleiner Verbandkasten (DIN 13157) und großer Verbandkasten (DIN 13169).
Ebenso werden Betriebe in drei Gruppen unterteilt: Verwaltung und Handel, Herstellung und Verarbeitung sowie Baustelle und baustellenähnliche Einrichtungen. Die genaue Anzahl und Staffelung können Sie aus der folgenden Seite entnehmen:
Eine ausführliche Auflistung aller Branchen mit Infos zur Anzahl der benötigten Verbandmaterialien können Sie hier gratis downloaden:
