Wie viele Verbandkästen sind gesetzliche Pflicht?

 

Die DIN13169 regelt auch die Anzahl der benötigten Verbandmaterialien und Verbandkästen in Ihrem Betrieb. Aus der Staffelung geht hervor, welche Erste-Hilfe-Ausstattung für Ihr Unternehmen rechtlich vorgeschrieben ist.

 

In gewerblichen bzw. industriellen Betrieben gibt es strenge gesetzliche Regelungen zum Erste-Hilfe-Material sowie klar definierte, genormte Angaben zur Füllmenge, Inhalte in Art und Menge

 

 

Es wird unterschieden zwischen zwei Arten von Verbandkästen: Kleiner Verbandkasten (DIN 13157) und großer Verbandkasten (DIN 13169).

 

Ebenso werden Betriebe in drei Gruppen unterteilt: Verwaltung und Handel, Herstellung und Verarbeitung sowie Baustelle und baustellenähnliche Einrichtungen. Die genaue Anzahl und Staffelung können Sie aus der folgenden Seite entnehmen:

Eine ausführliche Auflistung aller Branchen mit Infos zur Anzahl der benötigten Verbandmaterialien können Sie hier gratis downloaden:

 

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